Liebe Tennisfreunde,

keine Woche ist vergangen, da werden die Maßnahmen durch die Landesregierung weiter verschärft. Das bedeutet für unsere Tennishalle, dass ab Mittwoch (1.12.21) die 2Gplus-Regel gilt. Von da an darf unsere Anlage nur noch von Erwachsenen betreten werden, die vollständig gegen Corona geimpft oder davon genesen sind und darüber auch einen entsprechenden Nachweis mitführen. Zusätzlich benötigt man nun aber auch noch ein aktuelles negatives Testergebnis (Schnelltest oder beaufsichtigter Selbsttest max. 24h alt, PCR-Test max. 24h alt). Diese Nachweise sind dem jeweiligen Trainer oder einem anderen anwesenden Funktionsträger vorzulegen.
Schnelltests können weiterhin kostenlos bei dem Anbieter auf dem Lidl-Parkplatz gemacht werden. 
Falls jemand Selbsttest nutzen möchte, dann gilt das gleiche Prozedere wie schon in den letzten beiden Mai-Wochen, wenn man Doppel spielen wollte:

  • Es dürfen nur mit “CE” gekennzeichnete oder hier gelistete Tests verwendet werden.
  • Der Selbsttest wird unter Aufsicht eines Vereinsverantwortlichen noch vor Betreten der Tennisanlage durchgeführt.
  • Der Beaufsichtigende berührt die Testmaterialien nicht und hält Abstand.
  • Die Beschreibung des Selbsttests ist zu lesen und deren Anweisungen genau zu befolgen.
  • Erforderliche Zeit für das Testergebnis abwarten.
  • Der Beaufsichtigende füllt das vom Tennisverband Niedersachsen-Bremen e.V. zur Verfügung gestellte Formular zur “Bescheinigung über das Ergebnis eines Antigentests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2” aus und unterschreibt es.
  • Ist der Test negativ, kann die getestete Person unsere Anlage betreten
  • Ist ein Testergebnis positiv, hat sich diese getestete Person direkt in Selbstisolation zu begeben und das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Die beaufsichtigende Person des Tests hat dies sicherzustellen.
  • Wer die Bescheinigung fälscht oder einen nicht erfolgten Test unrichtig bescheinigt, macht sich nach § 267 StGB der Urkundenfälschung strafbar.
  • Wer ein gefälschtes Dokument verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 19 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet wird.

Wie immer soll es aber auch positive Meldungen geben, dieses Mal wieder aus unserer Pressearbeit: Ich hatte die Ehre an zwei Seminaren des Deutschen Tennis Bundes als Interview-Partner teilzunehmen und Rede und Antwort zum Thema “Digitalisierung im Tennisverein” zu stehen. Nachhören und -schauen kann man das Ganze mittlerweile bei Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=DTKEpV_437Q

Und zu guter Letzt wie immer ein Blick auf die kommenden Heimspiele:
4.12.21 11Uhr 1. Herren 30 vs TC Dinklage (Verbandsliga)
4.12.21 16Uhr 2. Herren 30 vs Hittfelder TC (Bezirksliga)

Sportliche Grüße und bleibt gesund!

Dennis Bokelmann

TV Schwanewede
Abteilung Tennis

1. Vorsitzender
DOSB-Vereinsmanager mit B-Lizenz & Freiwilligenmanager des LSB Niedersachsen

dennis.bokelmann@tvs-tennis.de